Ablauf Insolvenzverfahren! Wir beraten und helfen

Durch entstandene Schulden könnten viele der Schuldner sich vielleicht Gedanken machen, wie die Zukunft mit den Schuldenberge aussieht.

Wer aber etwas gegen die Schulden unternehmen möchte, ist ein Insolvenzverfahren nicht der letzte Ausweg um die Schulden aus dem Leben zu haben.

Haben Sie vielleicht Schulden?

 

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...möchten Sie wieder schuldenfrei werden?

 

Suchen Sie nach einem Weg um aus den Schulden herauszukommen?

Dann könnte 123geldsystem.de helfen!

Wir könnten Ihnen einen Ausweg aus den Schuldenbergen bieten um vielleicht auch ein Insolvenzverfahren zu Umgehen Rufen Sie uns einfach an Tel.: 02145009899 und erhalten eine kostenlose und fachmännische Erstberatung zu ihrem Anliegen

 

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Ablauf insolvenzverfahren:

Eine Insolvenz sollte als der letzte Ausweg gesehen werden um die Schulden loszuwerden, da es auch viel einfachere Methoden zur einer Schuldenabbau gibt.

Bevor ein Antrag zur Insolvenzverfahren gestellt werden kann, muss laut Gesetzt zuerst eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit den Gläubigern durchgeführt werden.

Das Ziel einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist es dass der Schuldner und die Gläubiger versuchen eine Einigung zu erreichen.

Mittels eines Schuldenbereinigungsplans dass von dem Schuldner/- Schuldnerhilfe erstellt wurde wird den Gläubigern eine Übersicht über die Gesamtschulden vermittelt.

 

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...wir könnten Ihnen einen Ausweg aus den Schuldenberge bieten!

 

Der Schuldner muss nun einen Vorschlag zur Schulden Tilgung machen wie zum Beispiel mit einer Ratenzahlung und die dazu gehörige Ratenhöhe und es den Gläubigern zur überdenken versenden.

Wenn die Gläubiger den Vorschlag zur Einigung akzeptieren wäre die erste Hürde zur Schuldenabbau erfolgreich gemeistert.

Damit eine außergerichtliche Einigung gute Chancen auf Erfolg haben könnte empfiehlt es sich immer einen qualifizierten Fachmann/-frau an der Seite zu haben, der bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans sowie bei der Durchführung einer Einigung, der den Schuldner bei einer Einigung erfolgreich vertreten kann.

Wenn die Gläubiger den Vorschlag zur Einigung jedoch nicht akzeptieren, berät der Schuldnerhilfe aber die nächsten notwendigen Schritte um eventuell ein Insolvenzverfahren zu starten.

 

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Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

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