123geldsystem könnte helfen!

 

Wenn Sie Ihre entstandenen Mietschulden zahlen möchten und eine Hilfe suchen, könnten wir Ihnen bei der Abbau Ihrer Mietschulden behilflich sein, damit Ihnen weitere Ärger erspart bleiben könnte.

 

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 ...haben Sie Mietschulden?

 

Rufen Sie uns einfach an Tel.: 02145009899 und erhalten eine kostenlose fachmännische Erstberatung zu Ihrem Anliegen.

 

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 Jeder Kredit - oder Umschuldungsantrag und Bearbeitung ist kostenlos und unverbindlich

 

Mietschulden und die Konsequenzen:

Bevor ein Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht, ist es in den meisten Fällen so dass zuvor eine Abmahnung erteilt wird.

Wenn der Mieter weiterhin die fälligen Mieten nicht zahlt, könnte eine fristlose Kündigung des Mietvertrags von dem Vermieter ausgesprochen werden.

Als Mietschulden gelten nicht nur die ausstehenden Kaltmieten sondern auch die dazugehörigen Nebenkosten sowie der jährliche Nebenkostenabbrechnung.

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 ...handeln Sie jetzt um eine Räumungsklage eventuell zu verhindern!

 

Die Mietrückstands-Grenze liegt laut Gesetzt auf 2 aufeinander folgenden Miete oder das ein Großteil von der Miete nicht gezahlt wird.

Somit hätte der Vermieter nun das recht eine fristlose Kündigung zu erteilen.

Wenn diese erteilt wurde, muss der Vermieter die Wohnung selbständig räumen.

Bei nicht Räumung der Wohnung von dem Mieter, könnte der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Klage zur Räumung bzw. Zwangsräumung einreichen.

Das Ziel dieser Klage ist es, einen Vollstreckbaren Räumungstitel zu erlangen um mit diesem die Räumlichkeiten Zwangsräumen zu lassen.

 

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Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

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