Mietschulden was nun? 123geldsystem informiert

Mietschulden oder Mietrückstände kommen zustande wenn der Mieter in einer finanziellen Notlage gerät und somit die Kosten nicht mehr zahlen kann.

Wer seine Wohnung durch die entstandenen Mietrückstände sprich Mietschulden nicht verlieren möchte, ist das Handeln unumgänglich, da sonst der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrags aussprechen könnte.

Haben Sie Mietschulden und möchten diese zahlen?

 

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 ...haben Sie Mietschulden und wissen vielleicht nicht wie Sie diese zahlen sollen?

 

Droht vielleicht eine fristlose Kündigung?

123geldsystem könnte Ihnen bei Ihren Mietschulden helfen!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Mietschulden zu begleichen, damit Sie Ihre Wohnung aufgeben müssen.

Unsere Hilfe ist trotzt negativer Schufa möglich.

Rufen Sie uns einfach an Tel.: 02145009899 und erhalten eine kostenlose fachmännische Erstberatung zu Ihrem Anliegen.

 

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Mietschulden:

Der Vermieter könnte eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter seine vertraglich Vereinbarte Miete 2 Monate lang gar nicht oder nur in Teilen und die Gesamtrückstand der nicht gezahlten Miete eine Monatsmiete übersteigt.

 

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 ...handeln Sie jetzt bevor eine Zwangsräumung vor der Tür stehen könnte!

 

Bevor eine fristlose Kündigung von dem Vermieter ausgesprochen werden könnte, muss eine vorherige Abmahnung an den Mieter erteilt werden.

Bei weiterem nicht zahlen der Mietrückstände könnte der Vermieter zum zuständigem Amtsgericht gehen und eine Klage erheben um ein Titel zur Räumungsklage bzw. Zwangsräumung zu erhalten.

Wenn der Vermieter den Titel zur Räumung erhalten sollte, muss der Mieter aus der Wohnung oder der Vermieter hat somit das Recht die Wohnung Zwangsräumen zu lassen.

 

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Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

123 Geldsystem e. K. Tel. 02145009899