Schuldenfalle Handy I Handyschulden jetzt umfinanzieren - Wir zeigen Ihnen wie es geht
Schuldenfalle Handy
In der heutigen Gesellschaft ist das Handy kaum noch wegzudenken, sei es für die Eltern die Ihre Kinder fast überall erreichen können für das Wohlbefinden. Oder für Jugendliche als Statussymbol um immer auf dem neusten Stand zu sein (Soziale Netzwerke oder Communitys) oder aber auch für Erwachsene im Berufsleben um Termine beispielsweise zu organisieren. Erreichbarkeit und Mobilität in Verbindung mit Sozialnetzwerken, ist ein Luxus was sich jeder mittlerweile erlauben kann oder aber vielleicht auch nicht?
...damit das Handy nicht zur Schuldenfalle wird
Obwohl das Handy mittlerweile eines der wichtigsten Gebrauchsgegenstände im Alltag geworden ist. so kann es aber auch für den Verbraucher eine sehr kostspielige Angelegenheit werden, um mobil erreichbar zu bleiben, braucht man ein funktionsfähiges Handy oder Smartphone. Neuwertige Handys oder Smartphones können sehr kostenintensiv sein, was bei den meisten Verbrauchern, sein es Eltern, Jugendliche oder Erwachsene manchmal sehr schwierig geworden ist, sich diesen Luxus zu erlauben oder gar zu investieren. Heutzutage gibt es bei den meisten Mobilfunkanbietern (Provider) die Möglichkeit neuwertige bzw. aktuelle Smartphones in Verbindung mit einem Vertrag zu angemessen Konditionen zu erhalten. Was natürlich verlockend kling und zunächst auch nicht unbedingt schlecht sein muss.
Schuldenfalle bei Handyschulden durch gezieltes Umfinanzieren der Handyschulden beenden
Wer Handyschulden hat, besitzt zu über 80% auch eine negative Schufa. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten Mobilfunkanbieter an die Schufa angeschlossen sind, und etwaige Schuldenstände eines Vertragsteilnehmers ebenfalls der Schufa gemeldet werden. Um nun aus der Schuldenfalle bei Handyschulden nun wieder herauskommen zu können, bedarf es zwei Lösungen in einer. Zum einen sollten die Handyschulden schufafrei umfinanziert werden, um dann mit dem Schufamerkmal "Erledigt" schon mal eine etwas bessere Bonität zu erlangen. Denn ohne eine soche Umfinanzierung der Handyschulden kann es fast schon eine halbe Ewigkeit dauern, bis ein solcher negativer Schufaeintrag wieder weg ist.
Wer jetzt seine Handyschulden umfinanzieren möchte sollte hier klicken:
Kunden berichten von gelungenen Umfinanzierungen aller Handyschulden
Lesen Sie hier in einem weiteren Artikel, wie das Umfinanzieren von Handyschulden gelungen ist.
Kundenstimme David R.:
Bei 123geldsystem.de habe ich meine aufgelaufenen Handy Schulden umfinanziert bekommen, trotz negativer Schufa.
Ab wann kann man einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter abschließen?
Um einen Mobilfunkvertrag bei einem Provider Ihrer Wahl abschließen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein aktuellen gültigen Wohnsitz in Deutschland und ein Bankkonto das auf Ihren Namen läuft besitzen. Auch Ausländische Mitbürger die eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben, können ab 18 Jahren bei den Mobilfunkanbietern einen Mobilfunkvertrag problemlos abschließen.
So geht der Vertragsabschluss im Einzelhandel
Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, kann der Kunde sich vom Anbieter (Provider) über die vorhandenen Tarife beraten lassen. Ist dann ein Tarif und nach Bedarf auch ein Smartphone ausgewählt worden, wird dies schriftlich im Vertrag festgehalten. Im Vertrag steht dann aufgelistet, welcher Tarif zur welchen Konditionen und ggf. welche Grundgebühr für das jeweilige Smartphone pro Monat fällig wird. Nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, kann der Berater dann eine Auskunft( Bonität ) mit Einverständnis des Kunden einholen. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung kann es nun zum Vertragsabschluss kommen.
So geht der Vertragsabschluss online
Der Abschluss eines Mobilfunkvertrages muss nicht zwingend im Einzelhandel getätigt werden, da viele Verbraucher aus Zeitgründen oder aber auch der Einfachheit halber einen Vertragsabschluss online durchführen. Auch hier kann der Kunde aus vielen Optionen und Tarifen wählen, meist wie im Einzelhandel. Je nach Anbieter, kann der Vertragsabschluss per Email abgeschlossen werden.
Unterschiede zu Onlineverträgen und solchen Verträgen die im Einzelhandel abgeschlossen werden
Im Einzelhandel erfolgt alles persönlich und vor Ort, durch die Beratung können dann meist alle offenen Fragen geklärt werden und der Vertrag kann dann auch unterschrieben werden. Dadurch entfällt das 14 tägige Widerrufsrecht und der Vertrag ist sofort gültig.
Im Online Portal eines jeden Mobilfunkanbieters, sucht sich der Kunde selbst die Information, sowie die Tarife und ggf. das Smartphone aus. Anders als im Einzelhandel, kann der Kunde ab Vertragsbeginn den Vertrag innerhalb von 14 Tagen Widerrufen.
Arten der Rechnung bei Mobilfunkanbietern
Wie die Rechnung dem Kunden zugestellt werden kann, ist von jeden Mobilfunkanbieter unterschiedlich. Die herkömmliche Vorgehensweise ist der direkte Postweg zum Kunden, in der Rechnung ist dann aufgelistet was der Kunde in dem letzten Monat an Diensten konsumiert hat ( Telefon und Internet ).
Bei der Onlinerechnung, wird die Rechnung dem Kunden per Email mitgeteilt und mit einem Link zum Online Portal des Mobilfunkanbieters weitergeleitet. In dem Online Portal des Mobilfunkanbieters werden die Zugangsdaten, entweder dem Kunden mitgeteilt oder der Kunde kann sich mit den eigenen Daten selbst anmelden. Ist die Registrierung dann erfolgt, so kann der Kunde Einblick über alle Leistungen die vom Mobilfunkanbieter zur Verfügung gestellt wurden, u.a. Rechnungen und auch Daten einsehen und ggf. auch ausdrucken.
Unterschiede der Zahlungsweise für den Kunden
Bei der Zahlungsweise wird vor Vertragsbeginn, meist gefragt wie die Zahnungsweise erwünscht ist. Bei dem Selbstzahler, wird üblicherweise vor Vertragsabschluss nach den SEPA-Bankdaten des Kunden gefragt. Der Kunde kann dann die Überweisung per Zahlschein oder per Onlinebanking allerdings selbst durchführen, da einem SEPA-Lastschriftmandat nicht zugestimmt wurde.
Die Alternative zum Selbstzahler wäre dann das Lastschriftverfahren. In dem Lastschriftverfahren, gibt der Kunde die Kontodaten dem Mobilfunkanbieter an und kann dann die Rechnungssumme automatisch einziehen lassen. Auch da werden vor Vertragsabschluss die SEPA-Kontodaten übermittelt, allerdings mit einer Zustimmung zu einem SEPA-Lastschriftmandatsverfahren.
Wichtig! Der Zeitpunkt ab wann der Vertrag läuft, hängt von dem Datum der Bereitstellung des Anbieters ab. Das heißt, ist der Vertrag beispielsweise am 8., 11., 15, oder 20. des Monats abgeschlossen worden, so gilt dieser Vertrag auch ab dem Datum für die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Was Passiert wenn die erste Zahlungserinnerung kommt?
In der Regel ist die erste Zahlungserinnerung nicht mit Kosten verbunden, die kann aber je nach Anbieter unterschiedlich sein. In diesem Fall passiert noch nicht viel, wenn danach die Zahlung erfolgt.
Was Passiert wenn eine Zahlungserinnerung versäumt wird?
Sollte der Handynutzer die Zahlungserinnerung versäumt haben, so könnte man mit Verzugszinsen die je nach Vertrag prozentual festgelegt werden rechnen. Ist aber nach der Zahlungserinnerung zzgl. Verzugszinsen wieder die Rechnung nicht beglichen worden, so wird meist die erste Mahnung ausgesprochen.
Die Mahngebühr wird meist pauschal berechnend, anders wie bei den Verzugszinsen, die prozentual abgerechnet werden. Die Mahngebühren belaufen in der Regel sich zwischen 10 – 15 €, die bei jeder weiteren Mahnung hinzugerechnet werden, das heißt wird eine zweite Mahnung ausgesprochen so wird zweimal eine Pauschale abgerechnet.
Was Passiert wenn man auch bei der zweiten Mahnung nicht handelt?
Nach einer Nichtzahlung der zweiten Mahnung, kann der Mobilfunkanbieter die Simkarte und somit die Telefon- und Internetfunktion des Handy sperren und er hat sogar das Recht, den Mobilfunkvertrag fristlos zu kündigen.
Danach erfolgt in den meisten Fällen ein Mahnverfahren, was schriftlich bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt wird. Im Mahnverfahren ist dann aufgelistet was in dem Fall der Gläubiger ( Anbieter ) dem Schuldner ( Kunde ) in Rechnung stellt..
Beispiel :
Hauptforderung: 300,00 €
Verfahrenskosten: 23,00 €
Mahngebühr : 15,00 €
Zinsen: 0,75 €
Ab wann übernimmt ein Inkassounternehmen die Forderung?
Werden bei den Mahnverfahren keine Zahlungen oder keine Benachrichtigung ( z.B. Ratenzahlung o.ä. ) vom Kunden erbracht, so kann es passieren, dass die Rechte an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden, um diese Forderung vom Schuldner ( Kunde ) einzuholen.
Wichtig: Ab diesem Zeitpunkt wird ein Negativ Eintrag bei der Schufa eingetragen. Ist die offene Forderung in der Zwischenzeit beglichen worden, so bleibt dieser Eintrag dennoch 3 Jahre im Schufa Register als erledigt eingetragen und ist für eine dritte Person einzusehen!
Ist die noch zu zahlende Forderung beim Inkassobüro eingegangen, so werden auch da zzgl. zu der Hauptforderung, Mahngebühren, Verzugszinsen weitere Bearbeitungsgebühren vom Inkassounternehmen berechnet. Eine Ratenzahlung sollte bei den meisten Inkassounternehmen möglich sein, aber auch da kann es sein, das weitere Zinsen berechnet werden.
Bei Fragen können Sie kostenlos 0214/5009899 anrufen
Kundenstimmen
123Geldsystem hat mir recht zügig bei einer Umschuldung geholfen. Weiterhin kümmert 123 sich auch um meine Unterlagen.
Vielen Dank an 123Geldsystem
Andreas H. aus der Nähe
von Köln
Privatkredit
Information
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Maximallaufzeit: 84 Monate
max.eff.Jahreszins: 12,90 %
Rechenbeispiel:
Kreditsumme: 2.000 €
Laufzeit: 24 Monate
Ø eff. Jahreszins: 7,90 %
24 Raten zu je 112,83 €
Gesamtsumme: 2.707,92 €
nicht finanzierbar: | |
Kurzzeitkredite | |
(max 60 Tage) | |
Anlagenfinanzierung | |
Ausbildung | |
Weiterbildung |
sichere Datenübertragung