Ausfallbürgschaft
Ein Ausfallbürgschaft ist die Bürgschaft für einen Kredit, die als Sicherheit dienen kann.
Es gibt zwei Arten einer Ausfallbürgschaft:
1) normale Ausfallbürgschaft:
Wenn die Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Kreditnehmers bzw. Schuldners durch den Gläubiger nachgewiesen ist, kann der Bürge mit einbezogen werden.
2) modifizierte Ausfallbürgschaft:
Bei einer modifiziert Ausfallbürgschaft wird bei vertraglichen Abschlüssen eine Vereinbarung zwischen den Gläubiger/n und Ausfallbürgen getroffen, unter welchen Ausfall der Bürger zur Kasse gebeten werden kann.
Es können bestimmte Ereignisse oder Zeiträume festgelegt werden.
Kundenstimmen
Als ich eine E-Mail an 123 gesendet hatte, mit der Bitte dass die Firma mal erklärt was die so machen, kam ziemlich schnell ein guter telefonischer Kontakt zu Stande, bei dem mir viel von meiner Angst im Bereich Altschulden genommen wurde. Als mir dann noch in einer Präsentation meine Schufaeigenauskunft erklärt wurde, und was die Einträge zu bedeuten haben, war mir klar: Ich muss was unternehmen, gegen meine Altlasten
123geldsystem.de hatte sofort reagiert, und mir ein Umschuldungsangebot unterbreitet, dass ich mit nur einen Rate auch schaffen kann. Desweiteren unterstützt 123 mich weiterhin in allen Finanz- Vertrags- und Unterlagenfragen, wenn ich 123 darum bitte.
Jetzt kann meine Zukunft beginnen! Ich freue mich wieder !
Privatkredit
Information
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Maximallaufzeit: 84 Monate
max.eff.Jahreszins: 12,90 %
Rechenbeispiel:
Kreditsumme: 2.000 €
Laufzeit: 24 Monate
Ø eff. Jahreszins: 7,90 %
24 Raten zu je 112,83 €
Gesamtsumme: 2.707,92 €
nicht finanzierbar: | |
Kurzzeitkredite | |
(max 60 Tage) | |
Anlagenfinanzierung | |
Ausbildung | |
Weiterbildung |
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