Ausfallbürgschaft
Ein Ausfallbürgschaft ist die Bürgschaft für einen Kredit, die als Sicherheit dienen kann.
Es gibt zwei Arten einer Ausfallbürgschaft:
1) normale Ausfallbürgschaft:
Wenn die Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Kreditnehmers bzw. Schuldners durch den Gläubiger nachgewiesen ist, kann der Bürge mit einbezogen werden.
2) modifizierte Ausfallbürgschaft:
Bei einer modifiziert Ausfallbürgschaft wird bei vertraglichen Abschlüssen eine Vereinbarung zwischen den Gläubiger/n und Ausfallbürgen getroffen, unter welchen Ausfall der Bürger zur Kasse gebeten werden kann.
Es können bestimmte Ereignisse oder Zeiträume festgelegt werden.
Kundenstimmen
Bei 123Geldsystem hatte ich 5.000,- € beantragt für Schuldenabzahlung. Alles ging per Internet. Als ich dann am gleichen Tag noch einen Anruf bekam, wurden mit dem Kundenberater noch einige Dinge besprochen, die wichtig waren für Finanzierungen. Zwei Tage später, bekam ich eine Zusage für 5.000,- €, und selbst ich weiß, dass ich für Finanzierungen kein leichter Fall bin.
Ich habe es schon mal woanders probiert, und da hat gar nichts geklappt.
Vielen Dank an 123Geldsystem !
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Manuael A. aus Brühl/NRW
Privatkredit
Information
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Maximallaufzeit: 84 Monate
max.eff.Jahreszins: 12,90 %
Rechenbeispiel:
Kreditsumme: 2.000 €
Laufzeit: 24 Monate
Ø eff. Jahreszins: 7,90 %
24 Raten zu je 112,83 €
Gesamtsumme: 2.707,92 €
nicht finanzierbar: | |
Kurzzeitkredite | |
(max 60 Tage) | |
Anlagenfinanzierung | |
Ausbildung | |
Weiterbildung |
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