Ausfallbürgschaft

Ein Ausfallbürgschaft ist die Bürgschaft für einen Kredit, die als Sicherheit dienen kann.

Es gibt zwei Arten einer Ausfallbürgschaft:

1) normale Ausfallbürgschaft:

Wenn die Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Kreditnehmers bzw. Schuldners durch den Gläubiger nachgewiesen ist, kann der Bürge mit einbezogen werden.

2) modifizierte Ausfallbürgschaft:

Bei einer modifiziert Ausfallbürgschaft wird bei vertraglichen Abschlüssen eine Vereinbarung zwischen den Gläubiger/n und Ausfallbürgen getroffen, unter welchen Ausfall der Bürger zur Kasse gebeten werden kann.

Es können bestimmte Ereignisse oder Zeiträume festgelegt werden.

 

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