Darlehen
Als Darlehen bezeichnet man einen schuldrechtlichen Vertrag der zwischen einem Darlehensnehmer und den Darlehensgeber vereinbart wird.
Im Kreditgewerbe ist unter dem Namen Darlehen ein mittel- bzw. langfristiger Kredit gemeint, der an den Darlehensnehmer in einer Summe ausgezahlt wird. Eine Ratenzahlungsvereinbarung die schriftlich getroffen wird, regelt die Tilgung.
Durch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensnehmer die vereinbarten Rückzahlungen zu tätigen.
In der Regel zahlt der Darlehensnehmer die Zinsen für das Darlehen, allerdings kann ein Darlehen auch zinslos gewährt werden.
Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Vereinbarung.
Der Darlehensgeber ist verpflichtet die effektiven Jahreszinsen (Effektivzins) anzugeben.
Kundenstimmen
Mein Sohn hatte bei 123Geldsystem umgeschuldet und dabei monatlich 150 Euro eingespart. Da habe ich es auch dann mal probiert, für mich und meine Frau.
Und was soll ich sagen, erstens ging alles superschnell, und zudem spare ich jetzt monatlich über 400 Euro ein. Das hätte ich niemals erwartet.
Vielen Dank an 123Geldsystem
Winfried D. aus NRW
Privatkredit
Information
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Maximallaufzeit: 84 Monate
max.eff.Jahreszins: 12,90 %
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Kreditsumme: 2.000 €
Laufzeit: 24 Monate
Ø eff. Jahreszins: 7,90 %
24 Raten zu je 112,83 €
Gesamtsumme: 2.707,92 €
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