Darlehen

Als Darlehen bezeichnet man einen schuldrechtlichen Vertrag der zwischen einem Darlehensnehmer und den Darlehensgeber vereinbart wird.

Im Kreditgewerbe ist unter dem Namen Darlehen ein mittel- bzw. langfristiger Kredit gemeint, der an den Darlehensnehmer in einer Summe ausgezahlt wird. Eine Ratenzahlungsvereinbarung die schriftlich getroffen wird, regelt die Tilgung.

Durch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensnehmer die vereinbarten Rückzahlungen zu tätigen.

In der Regel zahlt der Darlehensnehmer die Zinsen für das Darlehen, allerdings kann ein Darlehen auch zinslos gewährt werden.

Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Vereinbarung.

Der Darlehensgeber ist verpflichtet die effektiven Jahreszinsen (Effektivzins) anzugeben.

 

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