Disagio

Disagio wird auch als Damnum sowie Abgeld bezeichnet und ist ein Abschlag vom Ausgansbetrag (Nennwert) der bei Gewährung von Krediten,Währungsgeschäften sowie bei der Ausgabe von Wertpapieren einbehalten wird.

Unzulässig ist aber bei Aktien und GmbH-Anteilen die Ausgaben unter Abzug eines Disagios. Die Angaben über die Höhe des Disagios wird in Prozent auf den Auszahlungsbetrag zuzüglich Disagio.

 

Beispiel für ein Disagio:

Darlehen: 50.000€

Disagio: 10% (wird bei der Auszahlung einbehalten)

Berechnung: 50.000 € - 10 % = 45.000 €

Dem Darlehensnehmer werden 45.000 € ausgezahlt, das entspricht 90 % des Darlehens.

 

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