Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz, der Kostenordnung sowie die dazugehörigen Nebengesetzte und sind in einem laufenden Prozess nur ein Teil der anfallenden Kosten.

Diese lassen sich somit in Gebühren und Auslagen unterteilen.

Die Gebühren werden für die Tätigkeit als solche erhoben, während bei den Auslagen sich dich Kosten auf die dazugehörigen Einzelfall richtet wie z.B. Sachverständigenkosten, Telekommunikations- Postkosten sowie auch eventuell die Beförderungskosten der Zeugen.

 

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