Inkassokosten

Ein Inkassofall entsteht dann, wenn ein Schuldner auf die offenen Forderungen des Gläubigers trotz Mahnungen nicht reagiert und seinen Zahlungsverpflichtungen somit nicht nachkommt.

Sofern der Gläubiger ein Inkossounternehmen beauftragt, folgt zunächst eine Mahnung an den Schuldner und die Inkassokosten entstehen hier erstmalig.

Verweigert der Schuldner weiterhin die Zahlung folgt in der Regel ggf. ein gerichtlicher Mahn-und Vollstreckungsbescheid die veranlasst werden können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.