Kreditabsicherung

Eine Kreditabsicherung (auch Kreditsicherung genannt) schließt alle Rechtsgeschäft zur Sicherstellung der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners ist ein Rückgriff auf die Sicherheiten durch den Kreditgeber gewährleistet.

Folgende Rechtsgeschäfte setzten Gemäß BGB das Bestehen einer Forderung z.B. des Kredits voraus:

1) Eigentumsvorbehalt
2) Bürgschaft
3) Hypothek
4) Pfandrecht

zu dieser Liste gehören einige Sicherheiten die durch Vertragsgestaltung entwickelt wurden wie z.B.:

1) Garantie
2) Sicherungsübereignung
3) Abtretung von Forderungen

Die Kreditinstitute sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kreditsicherheiten hereinzunehmen.

Da aber durch eine Kreditabsicherung weniger Risiken für den Kreditgeber sowie Kreditnehmer, wird diese gern gesehen da sie eine Genehmigung eines Darlehens möglich machen könnte.

Einige Bankübliche Kreditabsicherungen sind:

1) Bürgschaften
2) Grundpfandrecht
3) AGB-Pfandrecht
4) Zession
5) Verpfändung
6) Sicherungsübereignungen

Bei Rechtsschuld- oder Kreditversicherungen werden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie bei Todesfall die Versicherung in Anspruch genommen werden.

Bevor ein Restschuld- oder Kreditversicherung abgeschlossen wird, sollte zuvor definiert werden welche Risiken abgedeckt werden können.

 

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