Nominalzins

Im Vertrag der zwischen den Kreditgeber und den Kreditnehmer vereinbarte reale Zins wird als
Nominalzins bezeichnet.

Der Nominalzins ist der Zins zum Nennwert ohne weitere Nebenkosten sowie andere Effekte der Finanzkosten d.h. der ungekürzte reale Ertrag in Prozent (%) der überlassenen bzw. aufgenommenen Summe.

In der Regel bezieht sich der Zeitraum für den Zins für 1 Jahr was mit p.a (per anno) bezeichnet wird.

Dies gilt für Geldanlagen bei den keine Kosten sowie Nebenkosten für die Bearbeitung in Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss oder eine Kontoführung besteht, da bei den
Nominalzins dies nicht berücksichtigt wird.

Aus diesen Gründen eignet sich ein Vergleich der Nominalzinsen für Kredite weniger als für Tagesgeldkonten und Festgeldkonten.

 

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