Pfändung

Eine Pfändung kann zu Stande kommen, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder möchte.

Im Privaten Recht setzt eine Pfändung in Deutschland einen Zahlungsbefehl sowie einen Vollstreckungstitel voraus.

Den Antrag muss der Gläubiger beantragen und auch an den Schuldner weiterleiten lassen.

Bei einer Pfändung können Gegenstände von einem Gerichtsvollzieher beschlagnahmt um diese zu verwerten um somit ein oder mehrere Gläubiger zu befriedigen.

In bestimmten Situationen können auch Lohnpfändungen möglich sein, wenn es z.B. die Pfändungsschutzgrenze überschreitet.

Eine Taschengeldpfändung ist Bargeld das dem Gerichtsvollzieher von dem Schuldner in dem Moment aus der Tasche gegeben wird Zweck der Schulden Begleichung.

 

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