Postkredit

Wenn ein Kredit mittels Postweg abgewickelt wird, wird dies als Postkredit definiert.

Die notwendigen Unterlagen die zur Bearbeitung des Kredits verlangt werden wie z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge sowie der unterzeichnete Kreditvertrag werden den Kreditgeber per Post weitergeleitet.

Bei Genehmigung eines Darlehens kann die Auszahlung durch einen Postbarschecks durch die Post übersandt werden.

Um den Scheck zu bekommen, muss der Kreditnehmer zur Identitätsprüfung dem Postboten den Personalausweis vorlegen können.

Die Auszahlung des Schecks kann dann persönlich Bar bei einer Postbankfiliale erfolgen oder auf Wunsch des Kreditnehmers bei der Hausbank über das Girokonto verrechnet werden.

 

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