Rechtsanwaltskosten

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem „Streitwert“ und sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelt.

Sofern es um zum Scheitern eines Prozesses kommt, müssen die Anwaltskosten der gegnerischen Partei, je nach Urteil oder Vergleich vom Verlierer getragen werden.

Unbezahlte Anwaltskosten sind somit auch Schulden und müssen von dem Mandanten/ Verbraucher bezahlt werden.