SCHUFA

Die Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung“, und der Sitz ist in Wiesbaden.

Gegen Entgelt leitet die Schufa wie z.B. den Geschäftsbanken, Einzel- und Versandhandel auf Antrag Auskünfte über die vorhandenen oder der potenziellen Kunden, d.h. alle wirtschaftlichen Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Kredite oder Bürgschaften.

In der Regel werden Negativmerkmale eines Kunden nach drei Jahren gelöscht, wenn diese schon erledigt sind.

Die Schufa verwaltet Daten von Privatkunden die durch Kreditinstitute übermittelt werden.

Vermittelte Informationen die an die Schufa geleitet werden bezieht sich auf das Kundenverhalten wie z.B. die Führung von Girokonten, Aufnahme von Krediten etc.

Bevor die personenbezogenen Daten vermittelt werden dürfen, sind die Kreditinstitute verpflichteteine Einwilligung des Kunden einzuholen, diese geschieht durch eine Unterzeichnung der Schufa-Klausel.

Diese enthält die ausdrückliche Bewilligung des Kunden, zur Informationen Weitergabe (Positiv- und Negativmerkmale) und eine Befreiung des Kreditinstituts von der Bankgeheimnis.

 

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