Sondertilgung

Wenn ein Kreditnehmer Sonderzahlungen leisten möchte um den Kredit schneller zu Tilgen bezeichnet man dies als Sondertilgung.

Es gibt 2 Arten einer Sondertilgung:

1) Feste Sondertilgung: Bei einer festen Sondertilgung wird die genaue Tilgungsrate wie auch die Laufzeit des Kredits/Darlehens vereinbart.

2) Optionale Sondertilgung: Die optionale Sondertilgung ermöglicht den Kreditnehmer z.B. Mindest- und Höchstbetrag der jährlichen Tilgung zu zahlen.

Über diese vertraglich fixierten Sondertilgungen hinaus ist in der Regel Zahlungen zur Tilgung während eines Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig.

Eventuelle Sondertilgungen könnten bei der Berechnung des anfänglichen effektiven Jahreszins nicht berücksichtigt werden.

Bei Baukrediten ist Grundsätzlich nur die vereinbarte Tilgungsrate zu zahlen, es sei denn das eine ausdrückliche Vereinbarung über Sondertilgung getroffen wurde.

Wenn sich der Kreditgeber bereit erklärt eine Sondertilgung anzunehmen ist in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Bei Sondertilgungen wird ein evtl. bezahltes Disagio nicht verrechnet.

Die Ursprünglich kalkulierten Effektivzinsen sind auch überholt.

Das Ende der Zinsbindung abzuwarten, dürfte hierbei meist zweckmäßiger sein.

 

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