Verbraucherkredit

Ein Verbraucherkredit wird zwischen einer natürlichen Person bzw. Verbraucher und einem Kreditgeber abgeschlossen.

Bei dieser Kreditart kann der Kreditgeber eine Bank oder ein Unternehmen sein.

Der Verbraucherkredit ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag der zwischen einer Bank/Unternehmen und dem Verbraucher bzw. Konsument unterzeichnet wird.

Diese Art eines Kredits Bedarf zwingend der schriftlichen Form.

Bei Verbraucherkredit unterliegt der Kreditgeber den Formvorschriften, welche in §§491 ff. BGB gesetzlich geregelt ist.

Als nichtig anzuschauen sind Kreditverträge der diese Gesetzliche Regelungen nicht beachtet.

Der Widerrufsrecht für den Darlehensnehmer das aus dem § 495 BGB heraus resultiert sind 2 Wochen nach Vertragsabschluss.

 

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