Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist grob gesagt eine zusätzliche Gebühr die immer dann gezahlt werden muss, wenn ein Kreditnehmer seine noch offene bzw. Restschulden vor den vertraglich geregelten Laufzeit begleichen möchte.

In der Regel werden diese bei Festzinsdarlehen erhoben, da die Bank den restlichen Darlehensbetrag auflösen muss und somit ein Verlust hat.

Dieser Verlust wird in der Fachsprache auch als Refinanzierungs-schaden bezeichnet.

Der Darlehensnehmer muss diesen Schaden begleichen da dieser der VFE entspricht.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung:

Die Bank darf grundsätzlich die VFE erheben, wenn diese durch die frühzeitige Rückzahlung einen Schaden belegen kann.

In den Regel entsteht diese im Falle eines höheren Zinssatzes für den Kredit im direkten Vergleich zu den Zinssatz des Ersatzgeschäftes.

Dieses ist so gesehen immer der Fall, da aufgrund des höheren Risikos die Ersatzgeschäfte deutlich niedriger verzinst werden.

Die Höhe hängt von der Berechnung und der Methodik ab.

Anerkannt sind Rechtlich zur Berechnung die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode und die Aktiv-Aktiv-Methode.

Beide Methoden funktionieren als Vergleich zwischen den jeweiligen Zinssätzen, es werden aber unterschiedliche nebensächliche Faktoren genutzt und können somit den jeweiligen Einzelfall definierter berücksichtigen.

 

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