Zwangsvollstreckung

Wenn gegen den Schuldner ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und diese Forderung nicht gezahlt wird, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden um die Forderung für den Gläubiger von dem Schuldner einzutreiben.

Wenn die Zwangsvollstreckung nicht abgewendet wird, dann darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung oder in die Geschäftsräume kommen, um Sachen oder Bargeld zu pfänden.

Die gepfändeten Gegenstände können danach versteigert werden und der Erlös wird nach Abzug der Kosten an den Gläubiger ausgezahlt.

 

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