Was tun bei Mietschulden? Umschulden und Wohnung sichern durch 123geldsystem

 

Wer mit der Miete im Rückstand ist, auf dem könnte eine böse Überraschung warten, denn der Vermieter könnte den Mietvertrag fristlos kündigen und Sie müssten dann die Wohnung räumen.

Damit dieses nicht geschieht empfiehlt sich ein schnelles Handeln, bevor der Verlust der Wohnung immer näher rückt.

 

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 ...haben Sie vielleicht Mietschulden und können diese nicht zahlen?

 

Möchten Sie die Mietrückstände ausgleichen, damit eventuell eine fristlose Kündigung noch vermieden werden kann?

 

123geldsystem könnte Ihnen bei Ihren Mietschulden helfen!

Wir bieten Ihnen auf Wunsch unsere Hilfe zur Zahlung der entstandenen Mietrückstände, damit Sie nicht Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlieren.

 

Telefon Nr. für kostenlose Beratung:

 

0214-5009899

 

 

zum kreditantrag

 

 

Mietschulden:

Die Mietschulden bestehen nicht nur aus den Kaltmieten, sondern auch mit den dazugehörigen Nebenkosten sowie auch die Nebenkosten- Jahresabbrechnungen

Ein Mietvertrag wird abgeschlossen, bevor man eine Mietwohnung bezieht. Hier sind alle Bedingungen und Einzelheiten schriftlich festgehalten.

Wer sich aber nicht an den Mietvertrag hält bzw. halten konnte und die vertraglich vereinbarte Miete + Nebenkosten von 2 Monatsmieten nicht gezahlt hat, dem könnte durch den Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Der Mieter müsste die Wohnung nun räumen und die Schlüssel dem Vermieter aushändigen.

 

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 ...wir könnten Ihnen helfen Ihre Mietschulden zu begleichen!

 

Mietschulden oder vielmehr Mietrückstände sind besonders gefährlich, da diese zur Kündigung der Wohnung und zu einer teuren Räumungsklage führen kann.

Wer aber die Wohnung oder das Haus trotzt einer Kündigung nicht räumt, dem könnte durch eine Zwangsräumung die Wohnung oder das Haus geräumt werden.

Einen vollstreckbaren Titel zu einer Zwangsräumung, könnte der Vermieter bei dem zuständigen Amtsgericht durch eine Räumungsklage erreichen.

Die Kosten für die Zwangsräumung werden dem Mieter dann zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Kündigung der Wohnung kann wie ein Teufelskreis für den Mieter werden, was dann zu zur weiteren Schulden und Probleme führt.

Die Suche nach einer neuen Wohnung ist dann für alle betroffenen eine Riesenumstellung.

Durch die Kündigung der Mietwohnung kann ein weiteres Problem hinzukommen, wenn nämlich der neue Vermieter einen Zahlungsnachweis von Vormieter haben möchte.

Da der eben gekündigte Mieter diesen Zahlungsnachweis nicht zeigen kann (der Mieter hat ja wegen Nichtzahlung der Miete die Kündigung gerade erhalten) kann eine Wohnungssuche sodann zum Riesenproblem werden.

Außerdem lassen sich viele Vermieter mittlerweile eine aktuelle Schufa-Auskunft zeigen, nicht selten auch Lohnabrechnungen und Geldeingänge auf dem Konto.

 

Ich liege im Mietrückstand, was kann ich tun?

Sie sollten zunächst einmal überprüfen, wie hoch Sie im Mietrückstand sind.

Haben Sie die Miete zweimal hintereinander nicht zahlen können, so kann der Vermieter laut Gesetzt, Ihnen die Wohnung fristlos kündigen.

Eine Aussprache mit dem Vermieter über Ihre finanzielle Situation könnte von Nutzen sein, birgt aber auch ebenso eine Gefahr, je nach Gemütszustand des Vermieters.

Bieten Sie Ihrem Vermieter Lösungsvorschläge an, wie zum Beispiel eine zusätzliche monatliche Ratenzahlung zu der normalen Mietzahlung.

 

Was ist wenn ich vom Arbeitsamt Geld bekomme?

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Arbeitsamt beziehen, dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für Mietschuldenübernahme zu stellen, um eine fristlose Kündigung noch zu verhindern.

Die ist jedoch immer auf Darlehensbasis, was bedeutet, Sie müssen diese Summe wieder zurückzahlen.

Die monatliche Kürzung Ihrer Arbeitsamtbezüge würde dann erfolgen, so ist meist die Vorgehensweise um das Darlehen wieder zu tilgen.

Folgendes ist zu beachten bei der Übernahme der Mietrückstände durch das Arbeitsamt. Es dürfen keine vorherigen Mietrückstände vorhanden sein und die Wohnung sollte gemäß den Bedingungen entsprechen (d.h. die Wohnung muss den Richtlinien entsprechen). Rechtsansprüche für die Übernahme sind unwirksam.

 

Was ist wenn ich Arbeitslohn oder Gehalt bekomme?

Wenn Sie berufstätig sind, aber bislang von einem kleinen Lohn oder Gehalt Ihre Miete nicht regelmäßig zahlen können, so steht Ihnen die Möglichkeit zu Verfügung, dass Sie einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Mietschulden stellen können.

Sie können sich auch näher informieren, ob nicht vielleicht ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

 

Ich habe eine Kündigung bekommen, was geschieht jetzt?

Es gibt zwar Wege die Kündigung und mögliche Räumung zu verhindern, jedoch muss sofort gehandelt werden.

Das geht nur, wenn Sie den Betrag (also den kompletten offenen Mietrückstand) sofort zahlen, oder eine öffentliche Stelle dies für Sie übernimmt oder Sie 123geldsystem als Kreditgeber wählen. Das ist die einzige Möglichkeit, die Kündigung oder gar die Räumungsklage noch zu verhindern.

Alternativ können Sie sich in Ihrem persönlichen Umfeld umschauen, ob ein Verwandter oder ein Bekannter Sie finanziell unterstützen kann, wegen den Mietrückständen.

Die Möglichkeiten sind begrenzt für die Übernahme wie bereits schon oben beschrieben.

 

Telefon Nr. für kostenlose Beratung:

 

0214-5009899

 

 

zum kreditantrag

 

 

 

Zusammenfassung Mietschulden - Tipps und Hilfeadressen

 

1) Haben Sie Mietschulden oder Rückstände bei den Mietnebenkosten?

- Dann muss schnell gehandelt werden, bevor Ihnen das Mietverhältnis gekündigt wird

- Hierzu gibt es deutschlandweit zwei Möglichkeiten, die Ihnen helfen können:

a) Das zuständige Sozialamt in der Stadt oder Region in der Sie leben

b) 123 Geldsystem e.K., Dünnwalder Grenzweg 4c, 51375 Leverkusen

 

2) Diese Unterlagen müssen Sie in jedem Fall bereitstellen, damit man Ihnen helfen kann

- Personalausweiskopie

- aktueller Einkommensnachweis

- Kontoauszug vom 01. - zum 30./31. des vorherigen Monats

- Schreiben vom Vermieter über die Mietschulden