Was tun gegen Schulden! Schuldenregulierung kann helfen!

Plötzlicher Arbeitsverlust oder eine langanhaltende Krankheit können einige der Gründe sein, die bei vielen Personen Schulden verursachen, da die Einnahmen sinken aber die Ausgaben stetig gleich hoch bleiben.

Viele der betroffenen Personen fangen vielleicht damit an über die entstandenen Schulden nachzudenken und können dadurch vielleicht sogar depressiv werden.

Wenn sich durch nichtgezahlte Rechnungen ein Schuldenberg anhäuft und im Briefkasten die Mahn- und Inkassoschreiben auf die Schuldner wartet, beginnt für viele Personen ein Alltag mit viel Frust – Angst – und Existenzangstpotential.

 

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....ein Insolvenz ist nicht immer der letzte und beste Weg zur Schuldenabbau 

 

Möchten Sie vielleicht etwas gegen Ihre Schulden tun?

Haben Sie eine schlechte Bonität und oder negative Schufa?

123geldsystem.de könnte dem ein Ende setzen!

Wenn Sie den Forderungen und Schulden endlich ein Ende setzen möchten, könnten wir Ihnen bei einem Schuldenabbau behilflich sein.

Die schlechte Bonität sowie eine negative Schufa sind für 123geldsystem kein Grund, die Hilfe zu verweigern.

Rufen Sie uns einfach an Tel.: 02145009899 und erhalten eine kostenlose fachmännische Erstberatung.

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Schuldenregulierung zum Schuldenabbau:

Eine außergerichtliche Schuldenregulierung könnte für viele verschuldetet Personen oft der letzte Ausweg sein, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Durch geschicktes Handeln und guter Planung könnte eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden.

Es wird immer empfohlen eine Fachperson zur Rate zu ziehen, der die betroffenen Personen richtig berät und anschließend auch eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchführen könnte.

 

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...wir könnte Ihnen einen Ausweg aus der Schuldenfalle bieten!

 

Wenn ein Fachmann gefunden ist, bleibt noch ein Schuldenbereinigungsplan zu erstellen.

Bei solchen Plänen müssen die Schuldner bzw. der Fachmann einen Plan erstellen auf welcher Art und Weise der Schuldner anbietet, seine Zahlungsrückstände abzubauen und diesen Einigungsversuch an die Gläubiger senden.

Um ein eventuelles Insolvenzverfahren durchzuführen, muss laut Gesetzgeber versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen damit der Schuldner, Beweise Vorlegen kann das ein Versuch zur Einigung stattgefunden aber nicht akzeptiert wurde um ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu stellen.

 

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Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

123 Geldsystem e. K. Tel. 02145009899