Wer hilft bei Mietschulden I Wir von

 

123geldsystem.de

 

 

 

Unabhängig von der finanziellen Lage eines Mieters sollte auf die Mietzahlungen geachtet werden, um nicht in einen Mietrückstand zu geraten.

Die entstandenen Mietschulden können in der Regel im Vergleich zu anderen Schulden schwerwiegende Folgen mit sich bringen wie z.B. eine fristlose Kündigung von dem Vermieter, sowie auch eine Zwangsräumung der Wohnung und die somit verbundene Gefahr der Obdachlosigkeit zuzüglich die durch eine Zwangsräumung verbundenen Kosten die die Schulden bzw. Kosten in die Höhe steigen lassen.

Miete nicht bezahlt was nun?:

Wenn die Miete an den Vermieter nicht überwiesen werden konnte, sollte der Mieter nicht warten sondern direkt handeln.

Statt stillschweigend nicht zu bezahlen oder bei Kontaktversuch des Vermieters nicht zu reagieren ist es der bessere Weg, sich mit den Vermieter in Verbindung zu setzten und über die momentanen finanziellen Schwierigkeiten zu sprechen um somit vielleicht eine Lösung wie z.B. durch Ratenzahlungen der entstandenen Mietrückstände vorzuschlagen.

 

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 ...haben Sie vielleicht Mietschulden und wissen nicht wie Sie diese begleichen sollen?

 

Geringes Einkommen für die Mietzahlungen?:

Sofern die finanzielle Lage des Mieters auf längere Zeit weiterhin schlecht bleibt und davon ausgegangen werden kann, auch weiterhin Probleme zu bekommen, die Miete pünktlich zu zahlen sollte die Initiative ergriffen werden.

Bei den zuständigen Behörden können nötige Informationen eingeholt werden um z.B. Wohngeld oder auch andere Sozialleistungen zu beantragen.

Sollte der Mieter keinen Anspruch auf weitere Leistungen haben, ist es von Vorteil, sich eventuell schnell nach einer neuen Wohnung umzusehen die sich auf die finanzielle Lage des Mieters eignet.

 

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Jeder Kredit - oder Umschuldungsantrag und Bearbeitung ist kostenlos und unverbindlich

 

Wann kann der Viermieter eine fristlose Kündigung aussprechen?:

Der Vermieter hat das Recht nach nicht bezahlten zwei Monatsmieten sowie auch bei nicht einhalten der eventuellen Ratenzahlungen zur Abzahlung der Mietschulden, die fristlose Kündigung der Wohnung auszusprechen.

Dies hat die Folgen das der Mieter aus der Wohnung bis zu einer bestimmten Frist das von dem Vermieter festgelegt wird auszuziehen.

Falls die Mieter sich nicht an diese Frist halten und nicht handeln, kann der Vermieter beim zuständigen Gericht eine Räumungsklage einreichen.

 

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 ...wir könnten Ihnen einen Ausweg aus den Mietschulden zeigen!

 

Die Zwangsräumung ist mit hohen Kosten verbunden:

Für eine Zwangsräumung werden weitere Kosten wie z.B. Gerichtsvollzieherkosten, Speditionskosten, Anwaltskosten, sowie Lagerkosten berechnet.

Der Mieter muss auch mit Renovierungskosten der Wohnung rechnen, sowie auch mit den Mietsrückständen, die diesen nicht erlassen werden.

Was können Sie tun um eine Zwangsräumung sowie auch eine eventuelle Obdachlosigkeit zu vermeiden:

Wir als 123geldsystem.de können Ihnen helfen Ihre alten Mietschulden loszuwerden, damit Sie keine fristlose Kündigung erhalten und somit auch nicht Ihre Wohnung räumen müssen.

Wenn Sie eine schlechte Bonität wie z.B. durch negative Schufa haben ist dies für 123geldsystem.de kein Grund Ihnen unsere Hilfe zu verweigern.

Rufen Sie uns doch einfach an Tel.: 02145009899 oder füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns in kürzester Zeit und suchen für Sie nach einer passenden Lösung.

 

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Jeder Kredit - oder Umschuldungsantrag und Bearbeitung ist kostenlos und unverbindlich

 Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

123 Geldsystem e. K. Tel. 02145009899