Wer hilft bei Schulden ? 123Geldsystem.de hilft bei Schulden

 

 

Die meisten Schulden der normalen Verbraucher entstehen erfahrungsgemäß aus der Not heraus wie z.B. Kfz Reparatur oder zwingender Kauf.

Durch solche unerwarteten Entscheidungen oder sogar Schicksalsschläge, können viele Menschen den Überblick und den Faden über Ihre Ausgaben verlieren.

So kann es passieren, dass eine Schuldenspirale losgetreten ist, die dann von den meisten nicht mehr zu stoppen ist.

Durch das Nichtzahlen von Forderungen, steigen die Hauptforderungen der Gläubiger an, da Zinsen und Mahngebühren berechnet werden und die Bonität geht schlagartig in den Keller und somit erfolgt ein negativer Eintrag nach dem anderen in der Schufa.

 

Aber warum nicht handeln wenn es doch eine Möglichkeit gibt, wie?:

Ganz einfach, mit 123geldsystem.de!

Wir können auch auch in schwierigen Fällen sowie trotz negativemSchufa Eintrag helfen.

Es gibt viele Lösungen für finanzielle Probleme, wir finden für Sie sicherlich die richtige.

Rufen Sie uns an Tel.02145009899 oder füllen einfach das Kontaktformular aus und wir finden gemeinsam eine Lösung Sie aus der Schuldenfalle zu befreien.

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...haben Sie durch Ihre Schulden eine schwere Last zu tragen ?

 

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Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens:

Der Ablauf ist in drei Stufen unterteilt.

1.Stufe : Außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren

Um eine gerichtliche Verfahren zu beantragen, muss ein Versuch gestartet werden eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchzuführen.

Dafür müssen Sie allen Gläubigern einen Schuldenregulierungsplan übermitteln und auf Stellungnahme warten.

Wenn die Gläubiger mit Ihren Plan nicht einverstanden sind (dazu genügt auch ein Gläubiger ), kommt die zweite Stufe.

2.Stufe : Gerichtliches Verfahren

Damit Sie eine Insolvenz starten können, müssen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht stellen.

Bei diesem Verfahren stellt das Insolvenzgericht den Gläubigern einen gerichtlichen Schuldenregulierungsplan zu.

Wenn einer oder mehrere der Gläubigern auch diesen Plan nicht zustimmen, kann das Gericht die erforderlichen Zustimmungen ersetzen, wenn viele der Gläubiger damit einverstanden waren.

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...keine alten Schulden mehr !

 

Sollte die gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren auch scheitern, dann beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der als Treuhänder Ihr Vermögen verwaltet, d.h. Ihnen werden die pfändungsfreien Einkünfte ausgezahlt und was darüber hinaus ist wird an die Gläubiger ausgezahlt.

3.Stufe : Restschuldbefreiung

In den meisten Fällen, ist das Ziel eines gerichtlichen Verbraucher- insolvenzverfahrens die Restschuldenbefreiung.

Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung:

1)   Der entsprechende Antrag ist gestellt

2)   Es dürfen keine Versagungsgründe liegen

3)   Der Schuldner muss sich in den 6 jährigen Wohlverhaltensphase

      um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen.

 

Beim Erstellen eines außergerichtlichen Schuldenregulierungsplanes gibt es diverse Hilfen wie z. B. durch Schuldnerberatungsstelle aber da kann es Ihnen passieren, das Sie mehrere Monate warten müssen bis Sie Hilfe bekommen.

 

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Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich einfach an uns.

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