Zwangsversteigerung verhindern – erfahren Sie jetzt wie

 

 

Droht Ihnen vielleicht eine Zwangsversteigerung, oder haben Sie das Problem, dass Ihnen ein Immobilienkredit gekündigt wurde? Denn auch dann, müssen Sie irgendwann einmal mit einer Zwangsversteigerung rechnen. Haben Sie schon einen Zwangsversteigerungstermin mitgeteilt bekommen, oder sind Sie noch in Verhandlungen mit dem Gläubiger oder einem Gläubigervertreter?

 

Bild Haus unterm Hammer

...Zwangsversteigerung verhindern durch 123geldsystem.de

 

Wie verhindert man eine Zwangsvollstreckung erfolgreich? - durch individuelles Umschulden

Wer kurz nach einer Immobilienkreditkündigung eine Umschuldung plant und auch beantragt, hat meist noch recht gute Karten, diese sogar positiv durchzubekommen, da eine Immobilienkreditkündigung nicht immer sofort in die Schufa eingetragen wird. In dieser Konstellation sind die Chancen, eine spätere Zwangsvollstreckung durch eine Umschuldung noch abwenden zu können am besten.

 

Wer den Zeitpunkt des schnellen Handelns überschritten hat, sodass die Immobilienkreditkündigung mittlerweile in der Schufa als Negativmerkmal eingetragen ist, kann aber dennoch eine Umschuldung beantragen, diese muss dann allerdings ohne Schufa sein. Die Chancen hier eine Umschuldung genehmigt zu bekommen, sind zwar geringer, als bei einer schnellen Reaktion nach einer Kreditkündigung, aber nicht ganz hoffnungslos.

 

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Ablauf einer Zwangsversteigerung

Bevor eine Zwangsversteigerung einer Immobilie ausgesprochen wird, muss der Gläubiger diese ordnungsgemäß bei Gericht beantragen. Dieser Antrag wird vom Rechtspfleger bearbeitet und es wird schriftlich die Zwangsversteigerung tituliert. Eine Einstellung der Zwangsversteigerung kann jedoch ab Zustellung des Vollstreckungstitels, binnen 2 Wochen schriftlich beim Gericht beantragt werden. Der Schuldner muss allerdings vorlegen können, dass er die Forderung des Gläubigers zahlen kann.

Kann man dies schriftlich dem Gericht nicht nachweisen, so wird das Verfahren fortgesetzt und der Wert der Immobilie von einem Gutachter des Gerichts festgelegt. Auch wenn man die Immobile noch retten will, ist es dennoch ratsam, den Gutachter den Wert der Immobilie einschätzen zu lassen, denn es wird trotz Zutrittsverweigerung ein Wert ermittelt und dem Gericht auch mitgeteilt. Dies kann im schlimmsten Fall (nach einer evtl. Zutrittsverweigerung)sogar zu einem niedrigeren Wert der Immobilie führen und daher zum Nachteil sein.

Nach der Bekanntgabe des Wertes der Immobilie, wird die zu versteigende Immobilie vom Rechtspfleger nun im Internet veröffentlicht. Somit haben Interessenten die Gelegenheit sich über bevorstehende Zwangsversteigerungen zu informieren.

 

 

bild zwangsversteigerung

... Zwangsversteigerung einer Immobilie

 

Die Versteigerungstermine und die Festlegung der Verkehrswerte bei Gericht

Beim ersten Versteigerungstermin wird der Wert der Immobilie auf 7/10 des Verkehrswert festgelegt. Ist aber bei der ersten Versteigerung kein Erfolg zu vermelden, so wird der ein zweiter Termin festgelegt. Beim zweiten Termin wird der Wert auf 5/10 festgelegt, wenn dann wiederrum nicht versteigert wurde, wird die Immobilie dann zum letzten Mal auf 3/10 des Verkehrswert festgesetzt.

Fallbeispiel:

Festgesetzter Verkehrswert der Immobilie = 100.000 €

7/10 = 70.000 €

5/10 = 50.000 €

3/10 = 30.000 €